- Die Erstzulassung muss mindestens 30 Jahre zurückliegen.
- Das Fahrzeug muss weitgehend original und in gutem Erhaltungszustand sein.
- Voraussetzung ist ein Oldtimergutachten nach § 23 StVZO.
- Vorteile: pauschale Kfz-Steuer und freie Fahrt in Umweltzonen.
Die Voraussetzungen
- Mindestalter: Die Erstzulassung liegt mindestens 30 Jahre zurück.
- Originalzustand: Hauptbaugruppen wie Motor, Fahrwerk und Karosserie entsprechen dem Original oder zeitgenössischen Änderungen.
- Erhaltungszustand: Das Fahrzeug ist gepflegt und technisch in gutem Zustand – deutliche Durchrostung oder starke Gebrauchsspuren sprechen dagegen.
- Kulturgut: Das Fahrzeug dient der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts – es ist also kein Alltagsauto im üblichen Sinn.
Der Ablauf
- Oldtimergutachten: Ein Prüfer begutachtet das Fahrzeug nach § 23 StVZO und bestätigt die Voraussetzungen. Oft wird die HU direkt mit erledigt.
- Zulassungsstelle: Mit Gutachten, Zulassungsbescheinigungen, Versicherungsbestätigung und Ausweis beantragen Sie das H-Kennzeichen.
- Versicherung anpassen: Viele Versicherer bieten spezielle Oldtimer-Tarife. Dafür wird oft ein Wertgutachten verlangt.
Die Vorteile
- Kfz-Steuer: Statt nach Hubraum und Schadstoffklasse zahlen Sie einen festen Jahresbetrag – für PKW 191,73 €, für Motorräder 46,02 €.
- Umweltzonen: Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen ohne Umweltplakette in Umweltzonen fahren.
- Wertstabilität: Ein anerkannter Oldtimer mit Gutachten lässt sich leichter versichern und verkaufen.
Wertgutachten für Ihren Oldtimer
Für Versicherung, Verkauf oder Erbschaft brauchen Sie den realistischen Marktwert. Als Kfz-Sachverständigenbüro erstellen wir Fahrzeug- und Oldtimerbewertungen. Zum Oldtimergutachten für das H-Kennzeichen beraten wir Sie gern persönlich.