Dokumentieren Sie den Schaden sofort bei der Abholung und lassen Sie ihn sich möglichst schriftlich bestätigen. Melden Sie ihn danach schriftlich beim Abschleppunternehmen – oder bei der Behörde, wenn Polizei oder Ordnungsamt das Abschleppen angeordnet haben. Ein unabhängiges Gutachten hält fest, welcher Schaden entstanden ist und was die Reparatur kostet.
Schritt für Schritt
- Vor dem Bezahlen und Wegfahren rundum ansehen. Bei Tageslicht oder mit Taschenlampe ums Auto gehen, auch unten an Schwellern, Stoßfängern und Felgen.
- Fotos machen: das ganze Fahrzeug von allen Seiten, dann jeden Schaden aus der Nähe und mit etwas Umgebung, dazu den Abstellplatz.
- Schaden vor Ort ansprechen und auf der Quittung oder im Übergabeprotokoll vermerken lassen. Unterschreiben Sie nichts, das bestätigt, das Fahrzeug sei „ohne Schäden“ übergeben worden.
- Zeugen notieren: Namen von Begleitpersonen oder Mitarbeitenden, die den Schaden gesehen haben.
- Schriftlich melden – zeitnah per E-Mail oder Brief an das Abschleppunternehmen bzw. an die anordnende Behörde, mit Fotos und der Bitte, die Versicherung zu benennen.
- Nicht vorschnell reparieren lassen. Lassen Sie den Schaden zuerst unabhängig begutachten, damit keine Beweise verloren gehen.
- Bei Streit: Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht klärt, gegen wen sich der Anspruch richtet.
Wurde Ihr Auto im Auftrag von Polizei oder Ordnungsamt abgeschleppt, kann sich der Anspruch gegen die Behörde richten und nicht gegen das Abschleppunternehmen. Hatten Sie den Abschleppdienst selbst bestellt, zum Beispiel nach einer Panne, ist meist das Unternehmen bzw. dessen Versicherung Ihr Ansprechpartner.
So hilft Ihnen HVK
- Wir besichtigen Ihr Fahrzeug bei uns in Roßdorf oder bei Ihnen vor Ort.
- Wir dokumentieren den Schaden fachgerecht mit Fotos, Messungen und Beschreibung.
- Wir ordnen technisch ein, ob die Schäden zum Abschleppvorgang passen, zum Beispiel Spuren von Gurten, Hebearmen oder Ladeschienen.
- Wir ermitteln Reparaturkosten und eine mögliche Wertminderung in einem unabhängigen Gutachten.
Unabhängiges Kfz-Gutachten · Besichtigung in Roßdorf oder bei Ihnen vor Ort
Zum Sachverständigenbüro →Diese Seite gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Als Kfz-Sachverständige erstellen wir technische Gutachten – rechtliche Fragen klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Fachlich geprüft von Ernst Künstler, Kfz-Sachverständiger · Stand: November 2026