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Hof von Künstler

Fahrzeughilfe Unfall

Gutachten oder Kostenvoranschlag – was brauche ich für meinen Schaden?

Kurze Antwort

Bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Schaden über etwa 750 € ist ein unabhängiges Gutachten meist die bessere Wahl: Es hält neben den Reparaturkosten auch Wertminderung und Reparaturdauer fest, und die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung. Bei kleineren Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Wir erstellen beides – und sagen Ihnen anhand der Fotos ehrlich, was sinnvoll ist.

Der Unterschied auf einen Blick

GutachtenKostenvoranschlag
Reparaturkostenjaja
Wertminderungjanein
Reparaturdauer (für Mietwagen oder Nutzungsausfall)janein
Wiederbeschaffungs- und Restwert bei Totalschadenjanein
Ausführliche Foto-Dokumentationjameist knapp
Sinnvoll beiunverschuldetem Unfall ab etwa 750 €, unklarer Schadenhöhe, Streitkleinen, klaren Schäden

Warum ein Schaden oft größer ist, als er aussieht

Hinter einer kleinen Delle im Stoßfänger können gebrochene Halterungen, verschobene Parksensoren oder Radarsensoren von Assistenzsystemen stecken. Deren Austausch und Kalibrierung kostet schnell mehrere hundert Euro. Ein Gutachten erfasst auch diese verdeckten Schäden.

So gehen Sie vor

  1. Fotos machen: das ganze Fahrzeug und den Schaden aus der Nähe, gern aus mehreren Winkeln.
  2. Uns die Fotos schicken oder anrufen.
  3. Gemeinsam entscheiden: Wir sagen Ihnen, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag sinnvoll ist.
  4. Besichtigung bei uns in Roßdorf oder bei Ihnen vor Ort.

So hilft Ihnen HVK

  • Ehrliche Einschätzung anhand Ihrer Fotos – auch wenn ein Kostenvoranschlag reicht.
  • Gutachten oder Kostenvoranschlag aus einer Hand.
  • Bei unverschuldetem Unfall: direkte Abrechnung des Gutachtens mit der gegnerischen Versicherung.
  • Besichtigung in Roßdorf oder bei Ihnen in Darmstadt und Umgebung.
Passende Leistung Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag

Gutachten bei unverschuldetem Unfall für Sie in der Regel ohne Kosten · Kostenvoranschlag: Preis auf Anfrage

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Diese Seite gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Als Kfz-Sachverständige erstellen wir technische Gutachten – rechtliche Fragen klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Fachlich geprüft von Ernst Künstler, Kfz-Sachverständiger · Stand: November 2026

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Fotos schicken · Rückruf

Wir schauen uns Ihren Fall an.

Schicken Sie uns kurz, was passiert ist – gern mit Fotos. Wir rufen Sie zurück und sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.

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    Kurz beschreibenName, Telefon und Situation – Fotos sind hilfreich, aber kein Muss.
  2. 2
    Wir sehen es uns anUnser Sachverständiger schaut sich Ihre Angaben und Fotos an.
  3. 3
    RückrufWir melden uns Mo–Fr 9–17 Uhr und Sa 9–12 Uhr bei Ihnen.
Eilig? Lieber direkt sprechen06154 6977762

Ihre Angaben und Fotos verwenden wir nur, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und Sie zurückzurufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Was ist die Bagatellgrenze?

Damit sind sehr kleine Schäden gemeint, bei denen die Versicherung ein Gutachten unter Umständen nicht bezahlen muss. Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht – oft wird ein Betrag von etwa 750 € genannt.

Erstellt HVK auch Kostenvoranschläge?

Ja. Den Preis nennen wir Ihnen vorab. Ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten sinnvoller ist, besprechen wir mit Ihnen anhand der Fotos.

Mein Schaden sieht klein aus – reicht dann ein Kostenvoranschlag?

Oft ja. Aber gerade an Stoßfängern mit Parksensoren oder Assistenzsystemen ist der Schaden häufig größer, als er aussieht. Schicken Sie uns Fotos, bevor Sie sich festlegen.

Bin ich bei einem Kaskoschaden frei in der Wahl?

Bei Kaskoschäden gelten die Bedingungen Ihrer eigenen Versicherung – oft beauftragt sie selbst einen Gutachter. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind.

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