Mo–Fr 9–17 · Sa 9–12 Uhr HU auch ohne Termin – auch am Samstag
Hof von Künstler

Fahrzeughilfe Unfall

Unfall mit dem Leasing- oder Firmenwagen – was muss ich beachten?

Kurze Antwort

Ein Leasingfahrzeug gehört dem Leasinggeber: Informieren Sie ihn zügig und halten Sie sich an die Vorgaben in Ihrem Vertrag – viele verlangen ab einer bestimmten Schadenhöhe ein Gutachten und eine fachgerechte Reparatur. Beim Firmenwagen gelten zusätzlich die Regeln Ihres Arbeitgebers. Waren Sie nicht schuld, können Sie in der Regel auch hier einen unabhängigen Gutachter beauftragen.

Schritt für Schritt

  1. Am Unfallort wie bei jedem Unfall: absichern, helfen, Fotos, Daten austauschen, kein Schuldanerkenntnis. Alle Schritte
  2. Informieren: den Leasinggeber und – beim Firmenwagen – Ihren Arbeitgeber bzw. die Fuhrparkverantwortlichen.
  3. Vertrag prüfen: Meldefristen, Gutachtenpflicht ab einer bestimmten Schadenhöhe, Vorgaben zur Werkstatt.
  4. Unabhängigen Gutachter beauftragen, bevor repariert wird.
  5. Fachgerecht reparieren lassen und Gutachten sowie Rechnung aufbewahren – das hilft später bei der Rückgabe.

Warum das Gutachten hier besonders wichtig ist

Bei der Rückgabe prüft der Leasinggeber das Fahrzeug genau. Ein Unfallschaden, der nicht sauber dokumentiert und repariert wurde, kann dann teuer werden. Das Gutachten hält Schaden, Reparaturweg und Wertminderung fest – die Wertminderung steht meist dem Leasinggeber als Eigentümer zu.

Für Firmen mit mehreren Fahrzeugen

Prüfstelle und Sachverständiger sind bei uns unter einem Dach: Wir behalten mit dem kostenlosen Fuhrparkservice die HU-Termine Ihrer Fahrzeuge im Blick, prüfen mehrere Fahrzeuge auf Wunsch gebündelt, übernehmen die UVV-Prüfung – und begutachten Unfallschäden.

So hilft Ihnen HVK

  • Unabhängiges Gutachten mit Reparaturkosten, Wertminderung und Reparaturdauer.
  • Direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung – mit Ihrer Zustimmung.
  • Besichtigung bei uns, bei Ihnen zu Hause oder in Ihrem Betrieb.
  • Für Firmen: ein Ansprechpartner für HU, UVV-Prüfung und Gutachten.
Passende Leistung Unfallgutachten (Haftpflichtschaden)

Bei unverschuldetem Unfall in der Regel ohne Kosten für Sie · auch im Betrieb vor Ort

Zum Sachverständigenbüro →

Diese Seite gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Als Kfz-Sachverständige erstellen wir technische Gutachten – rechtliche Fragen klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Fachlich geprüft von Ernst Künstler, Kfz-Sachverständiger · Stand: November 2026

Passend dazu

Fotos schicken · Rückruf

Wir schauen uns Ihren Fall an.

Schicken Sie uns kurz, was passiert ist – gern mit Fotos. Wir rufen Sie zurück und sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.

  1. 1
    Kurz beschreibenName, Telefon und Situation – Fotos sind hilfreich, aber kein Muss.
  2. 2
    Wir sehen es uns anUnser Sachverständiger schaut sich Ihre Angaben und Fotos an.
  3. 3
    RückrufWir melden uns Mo–Fr 9–17 Uhr und Sa 9–12 Uhr bei Ihnen.
Eilig? Lieber direkt sprechen06154 6977762

Ihre Angaben und Fotos verwenden wir nur, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und Sie zurückzurufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Muss ich den Unfall dem Leasinggeber melden?

In der Regel ja, und zwar zügig. Welche Fristen und Pflichten gelten, steht in Ihrem Leasingvertrag.

Wer bekommt das Geld von der Versicherung?

Das regelt Ihr Leasingvertrag. Häufig muss die Zahlung an den Leasinggeber gehen oder die fachgerechte Reparatur nachgewiesen werden.

Darf ich trotzdem einen eigenen Gutachter beauftragen?

Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel ja. Manche Leasingverträge enthalten dazu eigene Vorgaben – werfen Sie vorher einen Blick hinein oder fragen Sie uns.

Kommen Sie auch in unseren Betrieb?

Ja. Wir besichtigen Firmenfahrzeuge auch bei Ihnen vor Ort in Roßdorf, Darmstadt und Umgebung.

Anrufen Fotos schicken