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Hof von Künstler

Fahrzeughilfe Unfall

Unfall, ich bin nicht schuld – was muss ich jetzt tun?

Kurze Antwort

Sichern Sie die Unfallstelle, rufen Sie bei Verletzten den Notruf und machen Sie Fotos. Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis. Danach dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter frei wählen: Die Kosten trägt in der Regel die Versicherung des Unfallgegners – mit Ihrer Zustimmung rechnen wir direkt mit ihr ab.

Direkt am Unfallort

  1. Absichern: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
  2. Helfen: Verletzte versorgen und den Notruf 112 wählen.
  3. Polizei rufen: bei Verletzten, wenn der Unfallgegner flüchtet, die Schuldfrage strittig ist oder Alkohol im Spiel sein könnte.
  4. Beweise sichern: Fotos von Unfallstelle, Fahrzeugpositionen, Schäden und Kennzeichen. Namen und Telefonnummern von Zeugen notieren.
  5. Daten austauschen: Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners.
  6. Nichts unterschreiben, was eine Schuld anerkennt – auch nicht aus Höflichkeit.

Nach dem Unfall

  1. Schaden melden bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners und die eigene Versicherung informieren.
  2. Gutachter selbst wählen: Bietet die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter oder „Schadenservice“ an, müssen Sie das nicht annehmen.
  3. Nicht vorschnell reparieren – erst begutachten lassen.
  4. Gutachten an die Versicherung senden. Es ist die Grundlage für Ihre Ansprüche.

Warum ein unabhängiges Gutachten?

Das Gutachten dokumentiert Schadenumfang, Reparaturkosten, Wertminderung und Reparaturdauer. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter arbeitet für die Versicherung – ein unabhängiger Sachverständiger dagegen für Sie.

Bei kleinen Schäden, oft als Bagatellschäden bis etwa 750 € bezeichnet, genügt meist ein Kostenvoranschlag. Ob ein Gutachten sinnvoll ist, sagen wir Ihnen nach einem kurzen Blick auf die Fotos.

Was Ihnen zustehen kann

  • Reparaturkosten laut Gutachten
  • Wertminderung des Fahrzeugs
  • Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung für die Reparaturdauer
  • Kosten für das Sachverständigengutachten
  • Abschleppkosten und eine Unkostenpauschale
  • Bei Bedarf Kosten für einen Anwalt

Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, hängt vom Unfallhergang ab. Bei Unklarheiten empfiehlt sich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

So hilft Ihnen HVK

  • Wir besichtigen Ihr Fahrzeug bei uns in Roßdorf oder bei Ihnen vor Ort – seit 2021 im Außendienst unterwegs.
  • Wir erstellen ein unabhängiges Gutachten mit Reparaturkosten, Wertminderung und Reparaturdauer.
  • Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab – mit Ihrer Zustimmung, ohne dass Sie etwas vorstrecken.
  • Wir übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung zum Gutachten und prüfen Kürzungen.
Passende Leistung Unfallgutachten (Haftpflichtschaden)

Bei unverschuldetem Unfall für Sie in der Regel ohne Kosten · Besichtigung in Roßdorf oder bei Ihnen vor Ort

Zum Sachverständigenbüro →

Diese Seite gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Als Kfz-Sachverständige erstellen wir technische Gutachten – rechtliche Fragen klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Fachlich geprüft von Ernst Künstler, Kfz-Sachverständiger · Stand: November 2026

Passend dazu

Fotos schicken · Rückruf

Wir schauen uns Ihren Fall an.

Schicken Sie uns kurz, was passiert ist – gern mit Fotos. Wir rufen Sie zurück und sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.

  1. 1
    Kurz beschreibenName, Telefon und Situation – Fotos sind hilfreich, aber kein Muss.
  2. 2
    Wir sehen es uns anUnser Sachverständiger schaut sich Ihre Angaben und Fotos an.
  3. 3
    RückrufWir melden uns Mo–Fr 9–17 Uhr und Sa 9–12 Uhr bei Ihnen.
Eilig? Lieber direkt sprechen06154 6977762

Ihre Angaben und Fotos verwenden wir nur, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und Sie zurückzurufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Wer bezahlt den Gutachter?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten des Gutachtens – sofern es kein Bagatellschaden ist. Mit Ihrer Zustimmung rechnen wir direkt mit der Versicherung ab, Sie müssen nichts vorstrecken.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Der Gutachter der Versicherung arbeitet im Auftrag der Versicherung.

Lohnt sich ein Gutachten auch bei einem kleinen Schaden?

Als Faustregel ab einer Schadenhöhe von etwa 750 €. Darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag – auch den erstellen wir. Schicken Sie uns Fotos, dann sagen wir Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.

Und wenn ich eine Teilschuld habe?

Dann zahlt die gegnerische Versicherung Ihren Schaden – und auch das Gutachten – meist nur anteilig. Ob sich ein eigenes Gutachten lohnt, besprechen wir offen mit Ihnen. Bei Fragen zur Schuld hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wie schnell bekomme ich das Gutachten?

Nach der Besichtigung erstellen wir das Gutachten zügig. Besichtigen können wir bei uns in Roßdorf oder bei Ihnen vor Ort. Den Schaden können Sie vorab auch online melden.

Anrufen Fotos schicken