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Hof von Künstler

Fahrzeughilfe Unfall

Die Versicherung will ihren eigenen Gutachter schicken – muss ich das annehmen?

Kurze Antwort

Nein – wenn Sie unverschuldet einen Unfall hatten, dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen selbst wählen. Die Kosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt. Ein Gutachter, den die Versicherung beauftragt, arbeitet für die Versicherung.

Schritt für Schritt

  1. Ruhig bleiben, nichts unterschreiben. Sie müssen am Telefon nicht sofort zustimmen, wenn die Versicherung einen „Schadenservice“ oder einen eigenen Gutachter anbietet.
  2. Sagen Sie freundlich: „Ich beauftrage einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen.“
  3. Gutachter beauftragen – telefonisch oder über unser Schadensportal.
  4. Fahrzeug nicht reparieren lassen, bevor es besichtigt wurde.
  5. Gutachten an die Versicherung senden. Es enthält Reparaturkosten, Wertminderung, Reparaturdauer und gegebenenfalls Wiederbeschaffungs- und Restwert.
  6. Bei Teilschuld oder Streit über die Schuldfrage: Hier werden auch die Gutachtenkosten meist nur anteilig erstattet. Lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie entscheiden.

Warum ein eigener Gutachter?

Gutachter der VersicherungEigener, unabhängiger Gutachter
AuftraggeberVersicherung des UnfallgegnersSie
Kosten bei unverschuldetem Unfallträgt die Versicherungträgt in der Regel die Versicherung des Unfallgegners
Werkstatt und ReparaturwegVorschläge der VersicherungIhre Entscheidung

So hilft Ihnen HVK

  • Schnelle Besichtigung in Roßdorf oder bei Ihnen vor Ort – seit 2021 im Außendienst unterwegs.
  • Unabhängiges Gutachten, verständlich erklärt, mit allen Positionen, die für die Regulierung wichtig sind.
  • Direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung – mit Ihrer Zustimmung, ohne dass Sie etwas vorstrecken.
  • Kommunikation mit der Versicherung zum Gutachten und Prüfung von Kürzungen.
  • Prüfstelle im selben Haus: Fällt bei der HU ein Unfallschaden auf, ist der Sachverständige direkt da.
Passende Leistung Unfallgutachten (Haftpflichtschaden)

Bei unverschuldetem Unfall für Sie in der Regel ohne Kosten · Besichtigung bei uns oder vor Ort

Zum Sachverständigenbüro →

Diese Seite gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Als Kfz-Sachverständige erstellen wir technische Gutachten – rechtliche Fragen klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Fachlich geprüft von Ernst Künstler, Kfz-Sachverständiger · Stand: November 2026

Passend dazu

Fotos schicken · Rückruf

Wir schauen uns Ihren Fall an.

Schicken Sie uns kurz, was passiert ist – gern mit Fotos. Wir rufen Sie zurück und sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.

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    Kurz beschreibenName, Telefon und Situation – Fotos sind hilfreich, aber kein Muss.
  2. 2
    Wir sehen es uns anUnser Sachverständiger schaut sich Ihre Angaben und Fotos an.
  3. 3
    RückrufWir melden uns Mo–Fr 9–17 Uhr und Sa 9–12 Uhr bei Ihnen.
Eilig? Lieber direkt sprechen06154 6977762

Ihre Angaben und Fotos verwenden wir nur, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und Sie zurückzurufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Darf die Versicherung mein Auto trotzdem ansehen?

In bestimmten Fällen kann die Versicherung eine Besichtigung wünschen, zum Beispiel bei Zweifeln am Schaden. Sprechen Sie uns an – mit einem vollständigen Gutachten sind Sie gut vorbereitet.

Was ist die Bagatellgrenze?

Bei sehr kleinen Schäden – oft wird eine Grenze von etwa 750 € genannt – muss die Versicherung ein Gutachten unter Umständen nicht bezahlen. Dann reicht ein Kostenvoranschlag. Wir sagen Ihnen vorab, was sinnvoll ist.

Muss ich das Gutachten vorstrecken?

Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel nicht: Mit Ihrer Zustimmung (Abtretung) rechnen wir direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab.

Was ist, wenn ich selbst schuld bin?

Dann zahlt die gegnerische Versicherung nicht. Bei einer Vollkasko beauftragt meist Ihre eigene Versicherung einen Gutachter. Ob ein eigenes Gutachten trotzdem sinnvoll ist, besprechen wir offen mit Ihnen.

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