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Hof von Künstler

Fahrzeughilfe Hagel, Sturm, Wild, Vandalismus

Hagel, Sturm, Wildunfall oder Vandalismus – was muss ich tun?

Kurze Antwort

Machen Sie sofort Fotos und melden Sie den Schaden zügig Ihrer Versicherung. Hagel, Sturm und Wildunfälle zahlt in der Regel die Teilkasko, Vandalismus meist nur die Vollkasko. Nach einem Wildunfall und bei Vandalismus rufen Sie die Polizei. Wir dokumentieren den Schaden und ermitteln die Reparaturkosten.

Hagel

  1. Fotos machen – am besten bei Streiflicht, damit die Dellen sichtbar sind. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Ort.
  2. Schaden der Teilkasko melden.
  3. Schaden begutachten lassen, bevor repariert wird.

Sturm, Ast oder Baum aufs Auto

  1. Sicherheit zuerst: nicht unter weiteren losen Ästen stehen bleiben.
  2. Fotos vom Fahrzeug, vom Ast oder Baum und vom Umfeld.
  3. Versicherung informieren: Viele Teilkasko-Verträge zahlen Sturmschäden ab Windstärke 8 – schauen Sie in Ihre Bedingungen.
  4. Fiel ein Baum von einem fremden Grundstück, kann unter Umständen auch der Eigentümer haften. Das sollte rechtlich geprüft werden.

Wildunfall

  1. Absichern: Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. Bei Verletzten den Notruf 112 wählen.
  2. Polizei rufen – sie verständigt den zuständigen Jäger. Das Tier nicht mitnehmen.
  3. Wildunfallbescheinigung geben lassen – Ihre Versicherung braucht sie.
  4. Fotos vom Fahrzeug, von Haaren oder Blut am Auto und von der Unfallstelle.

Vandalismus

  1. Fotos von allen Schäden.
  2. Anzeige bei der Polizei erstatten.
  3. Vollkasko informieren – die Teilkasko zahlt Vandalismus in der Regel nicht.

So hilft Ihnen HVK

  • Wir besichtigen Ihr Fahrzeug bei uns in Roßdorf oder bei Ihnen vor Ort.
  • Wir dokumentieren den Schaden vollständig mit Fotos und Beschreibung.
  • Wir ermitteln die Reparaturkosten in einem unabhängigen Gutachten.
  • Wir sagen Ihnen ehrlich, ob ein eigenes Gutachten bei Ihrem Kaskoschaden sinnvoll ist.
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Diese Seite gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Als Kfz-Sachverständige erstellen wir technische Gutachten – rechtliche Fragen klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Fachlich geprüft von Ernst Künstler, Kfz-Sachverständiger · Stand: November 2026

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Fotos schicken · Rückruf

Wir schauen uns Ihren Fall an.

Schicken Sie uns kurz, was passiert ist – gern mit Fotos. Wir rufen Sie zurück und sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.

  1. 1
    Kurz beschreibenName, Telefon und Situation – Fotos sind hilfreich, aber kein Muss.
  2. 2
    Wir sehen es uns anUnser Sachverständiger schaut sich Ihre Angaben und Fotos an.
  3. 3
    RückrufWir melden uns Mo–Fr 9–17 Uhr und Sa 9–12 Uhr bei Ihnen.
Eilig? Lieber direkt sprechen06154 6977762

Ihre Angaben und Fotos verwenden wir nur, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und Sie zurückzurufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Brauche ich bei einem Kaskoschaden einen eigenen Gutachter?

Nicht immer – oft beauftragt Ihre Versicherung selbst einen Gutachter. Ein eigenes Gutachten kann trotzdem sinnvoll sein, zum Beispiel bei großen Schäden oder wenn Sie mit der Bewertung nicht einverstanden sind. Wir besprechen das offen mit Ihnen.

Darf ich ein angefahrenes Tier mitnehmen?

Nein. Das wäre Wilderei. Rufen Sie die Polizei, die den zuständigen Jäger informiert.

Was zahlt die Teilkasko, was die Vollkasko?

Das regeln Ihre Versicherungsbedingungen. In der Regel zahlt die Teilkasko Hagel-, Sturm- und Wildschäden, die Vollkasko zusätzlich Vandalismus und selbst verschuldete Unfälle – jeweils abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung.

Kommen Sie auch zu mir?

Ja. Wir besichtigen das Fahrzeug bei uns in Roßdorf oder bei Ihnen vor Ort.

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